5-C: ÖI+Raumplanung - Ökologische Infrastruktur Mittelland ÖIM

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5-C: Zusammenhang ÖI und Raumplanung klären
 

 
Die ÖI-Planung liefert mit ihrer Schwerpunktsetzung Grundlagen für eine Raumaufteilung, die auch Eingang in die Raumplanung finden soll. Daraus ergibt sich eine auch für andere Sektoren verbindliche Vorgabe. Auf welchem Weg dies erfolgen soll, ist kantonsspezifisch zu klären. Vermutlich dürfte es auch sinnvoll sein, nicht die gesamt ÖI-Planung 1:1 bspw. in den Richtplan einzubringen, sondern etappenweise die relevanten Elemente.

Erläuterungen

Zu beachten ist, dass die ÖI-Planung eine dynamische Grundlage sein soll und sein muss, der Richtplan dagegen wenigstens für einen bestimmten Zeitraum eine starre Vorgabe. Allerdings ist inzwischen die Praxis etabliert, den Richtplan periodisch und allenfalls sogar paketweise anzupassen. Entsprechend müssen auch auf Seiten der ÖI-Planung Überlegungen angestellt werden, was für eine Etappierung im Hinblick auf den Richtplan sinnvoll ist. Hilfreich können hier auch Elemente und Themen sein, die bereits im Richtplan verankert sind und die als Anknüpfungspunkte für die Anliegen der ÖI genutzt werden könnten (vgl. Beispiel Kt. Aargau).
Die ÖI-Planung in der hier vorgestellten Form stellt weitgehend eine Fachgrundlage dar. Damit hat noch kein Abgleich mit anderen Planungen oder eine Konfliktbereinigung stattgefunden. Entsprechende Schritte sind zu prüfen, wenn es um das Einbringen der Anliegen der ÖI in die Raumplanung, insbesondere in den Richtplanung und den Nutzungsplan geht.
Anwendungsbeispiele

Pendent

Weiterführende Hinweise & Links

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